Finanzierung

Die Einführung der Krisendienste Bayern wurde mit dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), das im August 2018 in Kraft getreten ist, beschlossen. Schon lange forderten Fachleute aus Betroffenen- und Wohlfahrtsverbänden sowie die Bezirke mit ihren Gesundheitseinrichtungen und der Bayerische Bezirketag die Einführung von Krisendiensten, um für Menschen in psychischen Notlagen eine erste Anlaufstelle zu bieten. Die Landespolitik kam dieser Forderung mit dem Hilfeteil des PsychKHG nach. Darin wurden die sieben Bezirke mit dem bayernweiten Ausbau beauftragt.

Die Kosten für die sieben Leitstellen trägt der Freistaat Bayern. Die Finanzierung der mobilen Einsatzteams und aller sonstigen Kosten, wie zum Beispiel für den Aufbau von Netzwerken wird von den Bezirken finanziert.