Nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) sind die sieben Bezirke verpflichtet, bis 1. Juli 2021 einen bayernweiten Krisendienst für Menschen in psychischen Notlagen aufzubauen. Im Bezirk Mittelfranken gibt es bereits seit Ende der 1990er-Jahre den Krisendienst Mittelfranken…
24. Februar 2021 | Krisendienst Mittelfranken